Gefördert werden Brennstoffzellenfahrzeuge, die als Pkw in Fahrzeugflotten oder als Busse im Linienverkehr des öffentlichen Personenverkehrs eingesetzt werden. Bei der Förderung von PKW mit Brennstoffzellenantrieb müssen mindestens drei Fahrzeuge pro Antrag beschafft werden. Die Mindestanzahl kann durch die Bildung eines regionalen Beschaffungsverbunds erreicht werden. Zusätzlich zur Beschaffung von Brennstoffzellenbussen kann die passende Betankungsinfrastruktur gefördert werden. Voraussetzung dafür sind Anschaffung und Betrieb von insgesamt mindestens zehn Bussen. Zur Versorgung einer Tankstelle ist im Rahmen dieses Aufrufes auch die Investition in einen Elektrolyseur zur Herstellung von Wasserstoff förderfähig. Entsprechend der Förderrichtlinie muss der Elektrolyseur mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden.
Anträge zur Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen und Betankungsinfrastruktur im Rahmen dieses Förderaufrufs müssen bis zum 30.06.2018 eingereicht werden.
Der Förderaufruf steht ab sofort hier zur Verfügung.
Anträge können über das easyonline Portal eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Ansprechpartner für Fragen zur genannten Förderrichtlinie und dem vorliegenden Förderaufruf beim Projektträger Jülich ist Herr Alexander Wagner, Tel. 030/201 993 607. E-Mail-Anfragen können an folgende Adresse gesendet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!