10.06.2021
Die Novelle des Klimaschutzgesetztes von Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat es in sich.
Allein im Verkehrssektor müssen die CO2-Emmissionen bis 2030 um fast 44% gesenkt werden.
Das bedeutet beinahe die Hälfte der Verbrennungsmotorflotte muss in 9 Jahren durch emmissionsfreie Brennstoffzell- oder Batterie-Elektromobile ersetzt, bzw. aus dem Straßenverkehr entfernt werden.
(Sektor Verkehr: Von 150 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 zu 85 im Jahr 2030.)
Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 20er Jahre fort und senkt sie deutlich ab.
Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen.
Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Hinzu kommt, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe errsetzen kann.
Das neue deutsche Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor knapp zwei Wochen hatte sich die Bundesregierung entschlossen, mit der Umsetzung der EU-Einigungen nicht zu warten, sondern diese bereits zu antizipieren und später bei Bedarf zu aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass im Kampf gegen den Klimawandel keine Zeit verloren geht.
(Quelle: BMU)